I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin/Texterin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Abzüge, Daten auf CD usw.)
3. „Textarbeiten“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Texterin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Print, Digital, Audio usw.)
II. Urheberrecht
1. Der Fotografin/Texterin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern & Textarbeiten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotografin/Texterin hergestellten Lichtbilder und Textarbeiten sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt die Fotografin/Texterin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin/Texterin.
5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Gleiches gilt für Textarbeiten.
6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) muss die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheberin des Lichtbildes genannt werden. Gleiches gilt für Textarbeiten. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin/Texterin zum Schadensersatz.
7. Die Negative/Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative/Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder und/oder Textarbeiten wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zzgl. Nebenkosten erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Nach $ 19 UStG werden auf meine Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
2. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
3. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin/Texterin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und Textarbeiten Eigentum der Fotografin/Texterin.
5. Hat der Auftraggeber der Fotografin/Texterin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder und Textarbeiten gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, der künstlerisch-technischen Gestaltung und/oder der Textgestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion und /oder Erstellung der Textarbeiten Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin/Texterin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
IV. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
V. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin wenn nichts anderes vereinbart wurde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative / Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
VI. Leistungsstörung, Termin, Ausfallhonorar
1. Nach der Vorauswahl stellt die Fotografin dem Auftraggeber einen Link zur Online-Galerie zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Textarbeiten werden online, ebenfalls über einen Link, als Dokument mit Kommentarfunktion zur Verfügung gestellt.
2. Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung, ist vor Beginn der Bildbearbeitung und/oder finalen Überarbeitung der Textfassung die Zahlung zu leisten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das Shooting und/oder für ein Vorgespräch/Interview/Textüberarbeitung vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin/Texterin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin/Texterin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin/Texterin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
4. Ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und der Fotografin/Texterin ist in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte die Fotografin/Texterin auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht sie sich um einen Ersatztermin, der Auftraggeber verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber der Fotografin/Texterin. Sollte eine Terminreservierungsgebühr vom Kunden entrichtet worden sein, so wird diese von der Fotografin/Texterin nur bei höherer Gewalt oder Krankheit zurück erstattet.
5. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 20 %; ab 2 Tagen 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin/Texterin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Nutzung und Verbreitung
1. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin ist ohne vorherige Absprache nicht gestattet, gleiches gilt für Textarbeiten.
2. Die Vervielfältigung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf USB-Sticks, CD-ROMs oder ähnlichen Datenträgern, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin/Texterin und dem Auftraggeber gestattet.
3. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
4. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Weg ehergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
5. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
7. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin/Texterin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
XI. Lieferzeiten und Reklamation
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Reportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
2. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
XII. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Fotografen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.05. 02 – Seite 10.436)
Änderungen vorbehalten